Hier informieren wir Sie über aktuelle Beeinträchtigungen der Dienste der ZKS-Abfall sowie über anstehende Veränderungen für Nutzer des Länder-eANV.
Es liegen gegenwärtig keine Störungen bei der ZKS-Abfall vor.
Soweit aufgrund von technischen Störungen und Problemen eine elektronische Nachweisführung nicht möglich ist, sind gemäß der Nachweisverordnung Quittungsbelege oder Papierformulare zu verwenden.
Dies gilt auch, wenn es innerhalb der ZKS-Abfall zu Störungen kommt.
Innerhalb von zehn Tagen nach Behebung der Störungen müssen die entsprechenden Papierformulare bzw. Quittungsbelege jedoch in elektronische Form überführt und elektronisch an die Behörden übermittelt werden.
Die Quittungsbelege sind dazu vom Entsorger elektronisch zu erfassen, zu signieren und an die am Abfalltransport Beteiligten und die Behörden zu senden. Das Original des Quittungsbeleges verbleibt beim Entsorger.
Detailfragen sind mit der zuständigen Behörde zu klären..
Rechtsgrundlage ist §22 NachweisV.
Herausgeber: LAG GADSYS
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