Informationen für Entwickler und -betreiber von Software für das DIWASS
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Gemäß Art. 27 Abs. 4 VO (EU) 2024/1157 können in den Mitgliedsstaaten ergänzend zum zentralen System des DIWASS Softwarelösungen betrieben werden, die von Abfallwirtschaftsbeteiligten zur Erstellung, Bearbeitung und Authentifzierung der benötigten Formulare in elektronischer Form genutzt werden können.
Die Softwarelösungen tauschen Informationen und Dokumente über die ‚Anwendungsprogrammierschnittstelle‘ (kurz ‚API‘) in Maschine-Maschine-Kommunikation mit dem zentralen System aus. Die technische Dokumentation der API steht auf der Homepage der EU zur Verfügung.