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Unterlagenversand
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Die für die Leitung eines Betriebes, der Abfälle befördert, sammelt, handelt oder makelt, verantwortlichen Personen müssen gemäß §§ 53, 54 KrWG die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde besitzen. Verfügt der Betrieb über eine Erlaubnis gemäß § 54 KrWG, müssen der zuständigen Behörde gemäß § 5 AbfAEV regelmäßig entsprechende Fachkundenachweise vorgelegt werden. Diese können durch den Besuch geeigneter Lehrgänge erworben werden.

Fachkundenachweise - aber auch beliebige andere Unterlagen - können von den Anzeigenden und Erlaubnisinhabern über das durch die Länder gemäß §§ 11, 12 AbfAEV betriebene elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV) an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Fachanwendung

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Update Online-Dienste

31.08.2023 07:00

Die Online-Dienste Länder-eANV, Registrierung, Anzeigeerstattung und Erlaubnisantrag stehen in einer neuen überarbeiteten Version zur Verfügung.

In den nächsten Wochen werden schrittweise weitere Optimierungen in diesen Online-Dienste durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir auch gerne über unser Kontaktfomular zur Verfügung.

Funktionsumfang

Unterlagen zu Erlaubnisantrag senden
Unterlagen zur Anzeige senden
Unterlagen an Behörden senden
Fachkundenachweise an Behörden senden