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Unterlagenversand
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Die für die Leitung eines Betriebes, der Abfälle befördert, sammelt, handelt oder makelt, verantwortlichen Personen müssen gemäß §§ 53, 54 KrWG die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde besitzen. Verfügt der Betrieb über eine Erlaubnis gemäß § 54 KrWG, müssen der zuständigen Behörde gemäß § 5 AbfAEV regelmäßig entsprechende Fachkundenachweise vorgelegt werden. Diese können durch den Besuch geeigneter Lehrgänge erworben werden.

Fachkundenachweise - aber auch beliebige andere Unterlagen - können von den Anzeigenden und Erlaubnisinhabern über das durch die Länder gemäß §§ 11, 12 AbfAEV betriebene elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV) an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Online-Angebot

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Wartungsarbeiten am 04.05.2026 von 16:00 bis ca. 16:30 Uhr

29.04.2026 06:00

Hiermit möchten wir Sie über Wartungsarbeiten im Bereich der GADSYS-Online-Dienste informieren.

Wartungsarbeiten am Montag, den 04.05.2026 von 16:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr 

Während der Wartungsmaßnahmen werden die Online-Dienste nicht zur Verfügung stehen.

Funktionsumfang

Unterlagen an Behörden senden
Fachkundenachweise an Behörden senden