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Zertifiziererportal
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Technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften sind durch § 28 EfbV verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Entsorgungsfachbetriebszertifikate und die zugehörigen Überwachungsberichte an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Zudem haben sie den Behörden den Entzug von Entsorgungsfachbetriebezertifikaten unverzüglich mitzuteilen.

Die Übermittlung erfolgt im Rahmen des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens (eEFBV) ausschließlich in elektronischer Form über den Online-Dienst Zertifiziererportal, der mit gängigen Internetbrowsern genutzt werden kann.

Das Zertifiziererportal steht nur den Mitarbeitenden der zugelassenen Zertifizierungsorganisationen und den von diesen beauftragten Sachverständigen zur Verfügung.

Fachanwendung

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Wartungsarbeiten am Mittwoch, den 17.04.2024 von 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

10.04.2024 12:00

Auf Grund von Wartungsarbeiten am 

Mittwoch, den 17.04.2024 von 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

stehen Ihnen die folgenden Online-Dienste nicht zur Verfügung.

Funktionsumfang

Entsorgungsfachbetriebszertifikate an Behörden übermitteln
Überwachungsberichte an Behörden melden
Formblätter Benehmensangaben an Behörden senden